EU-Recht - 22. Juni 2020

Roaming-Verordnung läuft aus: EU-Kommission eröffnet Konsultation für neue Gesetzgebung

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.06.2020

Die seit 2017 in der EU geltenden Roaming-Regeln laufen 2022 aus. Die EU-Kommission will diese verlängern und überarbeiten. Aus diesem Grund hat sie dazu am 19.06.2020 eine öffentliche
Konsultation
eröffnet. „Roaming verbessert das tägliche Leben der Europäerinnen und Europäer ganz konkret. Davon profitieren Verbraucher und Mobilfunkanbieter gleichermaßen. Roaming im Ausland, ohne unvorhergesehene kostspielige Rechnungen nach der Rückkehr aus dem Urlaub oder einer Geschäftsreise befürchten zu müssen, ist jetzt der Normalfall. Die Nutzung ist gestiegen und die Nachfrage nach Mobilfunkdiensten zeigt, dass Roaming wie zu Hause zur Gewohnheit geworden ist. Wir setzen unsere Arbeit fort, damit die Europäer diese konkreten Vorteile genießen können“, sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.

Mit der Verordnung haben die EU-Gesetzgeber Roamingentgelte für Reisende in der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen im Juni 2017 abgeschafft. Dank dieser Regeln zahlen Verbraucher und Unternehmen keine zusätzlichen Kosten auf Mobilfunkdienste (Telefonieren, SMS oder Daten), wenn sie in diesen Ländern auf Reisen sind.

Während das langfristige Ziel darin besteht, Roaming wie zu Hause ohne Marktregulierung zu garantieren, erscheinen mittelfristig bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen weiterhin notwendig. Die Konsultation wird 12 Wochen dauern.