EU-Recht - 6. Juli 2020

Roadmap für den Data Governance Act veröffentlicht

Wie bereits in der Datenstrategie im Februar 2020 angekündigt, hat die EU-Kommission am 03.07.2020 die Roadmap hinsichtlich des Rechtsrahmens für die Governance gemeinsamer europäischer Datenräume veröffentlicht. Die folgenden Ziele möchte die EU-Kommission mit diesem sog. Data Governance Act erreichen: Das Potenzial der Daten heben, die sich im Besitz öffentlicher Stellen befinden und für deren Nutzung […]

Wie bereits in der Datenstrategie im Februar 2020 angekündigt, hat die EU-Kommission am 03.07.2020 die
Roadmap
hinsichtlich des Rechtsrahmens für die Governance gemeinsamer europäischer Datenräume veröffentlicht.

Die folgenden Ziele möchte die EU-Kommission mit diesem sog. Data Governance Act erreichen:

  1. Das Potenzial der Daten heben, die sich im Besitz öffentlicher Stellen befinden und für deren Nutzung die Achtung der Rechte anderer erforderlich ist (z. B. personenbezogene Daten).
  2. Die Nutzung von Daten unterstützen, die Privatpersonen oder Unternehmen freiwillig zum allgemeinen öffentlichen Wohl zur Verfügung stellen.
  3. Die Kosten der Datennutzung und Teilung durch Interoperabilität auf der technischen Ebene und die Verfügbarkeit von generischen Standards senken.
  4. Die Entstehung von Datenintermediären für Privatpersonen (z. B. Datentreuhänder oder Genossenschaften) und für Unternehmen (Daten-Marktplätze) fördern, um die Kosten für die gemeinsame Nutzung von Daten zu senken und deren Volumen zu erhöhen.

Mögliche Maßnahmen der EU-Kommission hierfür sind:

  1. Der Austausch Best-practices zwischen den Mitgliedstaaten oder die Schaffung von Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten, bestimmte Unterstützungsleistungen für Unternehmen und die Forschung anzubieten.
  2. Die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung nationaler Datenaltruismus-Mechanismen, die Bereitstellung einer gemeinsamen europäischen Einverständniserklärung, die Zertifizierung oder Kennzeichnung von Instrumenten oder Anwendungen zur Übermittlung von Daten und Einverständniserklärungen.
  3. Zur Bewältigung des Interoperabilitäts- und Standardisierungsbedarfs wird die Einrichtung eines europäischen Koordinierungsgremiums in Betracht gezogen, um Standardisierungsbedürfnisse frühzeitig besser zu erkennen.
  4. Um die Transaktionskosten beim Datenaustausch zu senken, könnte die kommerzielle Einführung neuartiger Datenmittler durch die Entwicklung freiwilliger Siegel oder vollwertiger Zertifizierungsoptionen unterstützt werden.

Bis zum 31.07.2020 haben Stakeholder Zeit, die Roadmap zu kommentieren. Ende des Jahres soll dann ein konkreter legislativer Vorschlag folgen.