EU-Recht - 17. Februar 2023

Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 16.02.2023

Die EU-Kommission hat am 15.02.2023 mehrere Vertragsverletzungsverfahren im Hinblick auf die Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen eingeleitet:

  • An Deutschland und Polen wurde eine mit Gründen versehene Stellungnahme gerichtet, da sie die Richtlinie vor Erlass neuer Berufsreglementierungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben.
  • Tschechien und Österreich haben ein ergänzendes Aufforderungsschreiben erhalten. Die EU-Kommission will gewährleisten, dass vor der Einführung neuer Berufsreglementierungen durch parlamentarische Änderungen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen wird.

Die genannten EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Schreiben zu reagieren. Andernfalls kann die EU-Kommission den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel