DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 16.02.2023
Die EU-Kommission hat am 15.02.2023 mehrere Vertragsverletzungsverfahren im Hinblick auf die Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen eingeleitet:
- An Deutschland und Polen wurde eine mit Gründen versehene Stellungnahme gerichtet, da sie die Richtlinie vor Erlass neuer Berufsreglementierungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben.
- Tschechien und Österreich haben ein ergänzendes Aufforderungsschreiben erhalten. Die EU-Kommission will gewährleisten, dass vor der Einführung neuer Berufsreglementierungen durch parlamentarische Änderungen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen wird.
Die genannten EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Schreiben zu reagieren. Andernfalls kann die EU-Kommission den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel