Gesetzgebung - 6. Mai 2022

Rentenplus trotz Wiedereinführung des Nachholfaktors

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.05.2022

Die Bundesregierung führt den Nachholfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung wieder ein und macht mit weiteren Anpassungen den Weg für die jährliche Rentenerhöhung am 1. Juli frei. Außerdem sieht der entsprechende Gesetzentwurf (20/1680) der Bundesregierung Verbesserungen für Menschen vor, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Mit der diesjährigen Rentenerhöhung wird der Nachholfaktor, der eigentlich bis 2025 ausgesetzt worden ist, wieder aktiviert, wobei gleichzeitig die Haltelinie für das Rentenniveau eingehalten werden soll. Das bedeutet, dass die nicht stattgefundene Rentenminderung des vergangenen Jahres vollständig mit der diesjährigen Rentenerhöhung verrechnet wird. Da die Höhe der Renten der Entwicklung der Löhne folgt, hätten die Renten im vergangenen Jahr eigentlich sinken müssen, weil die Löhne pandemiebedingt deutlich gesunken waren. Die seit 2009 geltende Rentengarantie verhinderte das jedoch. Als Ausgleich für eine solch verhinderte Senkung gilt der Nachholfaktor, der dafür sorgt, dass die künftigen Rentenerhöhung nach Lohnsteigerungen niedriger ausfallen, als sie es eigentlich müssten. Diesen zeitweilig ausgesetzten Dämpfungseffekt will die Bundesregierung nun wieder einführen.

Dennoch steigen die Renten deutlich: In Westdeutschland um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Somit erhöht sich der Rentenwert im Westen von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, im Osten von bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 213/2022