EU-Recht - 24. Juni 2022

Reichweite des Auskunftsrechts nach der DSGVO

BRAK, Mitteilung vom 23.06.2022

Generalanwalt Pitruzzella hat am 9. Juni 2022 in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-154/21, Österreichische Post (Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten), den Umfang des Auskunftsrechts nach Art. 15 I c der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konkretisiert.

Dieses soll die Angaben der konkreten Empfänger von offengelegten Daten umfassen. Dieses Auskunftsrecht soll nur dann auf die Angabe von Kategorien von Empfängern beschränkt werden, wenn eine nähere Bestimmung aus tatsächlichen Gründen unmöglich ist oder wenn der Verantwortliche nachweist, dass die Anträge der betroffenen Person im Sinne von Art. 12 Abs. 5 der Verordnung 2016/679 offensichtlich unbegründet oder exzessiv sind.

Im österreichischen Ausgangsfall hatte eine Privatperson bei der Post Auskunft über die Offenlegung ihrer Daten und deren Empfänger verlangt. Darauf hatte sie lediglich Informationen über mögliche Empfängerkategorien erhalten.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 12/2022