RegMoG - 19. April 2021

Registermodernisierungsgesetz verkündet

BMI, Pressemitteilung vom 06.04.2021

Am 06.04.2021 wurde das Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz) verkündet.

Durch das Registermodernisierungsgesetz können Verwaltungsdaten mithilfe eines veränderungsfesten Ordnungsmerkmals, der sog. Steuer-ID, sicher und datenschutzkonform zur richtigen Person zugeordnet werden. Der Aufbau dieser digitalen Architektur kann nun stufenweise beginnen, um die ID-Nummer für wichtige Verwaltungsleistungen des Onlinezugangsgesetzes zu nutzen. Mit dem Onlinezugangsgesetz haben sich Bund, Länder und Kommunen selbst verpflichtet, 575 Verwaltungsleistungen online anzubieten

Mit dem Registermodernisierungsgesetz kann die Bundesregierung das „Once-Only“-Prinzip verwirklichen. Bereits in Registern gespeicherte Angaben und Nachweise müssen dann nicht immer wieder aufs Neue vorgelegt werden. Zudem wird die Qualität der Registerdaten nachhaltig gesteigert.

Wirksam wird die Identifikationsnummer auch in der Statistik sein.

Gegenüber den aktuellen Zensusrunden spart ein registerbasierter Zensus über eine Milliarde Euro. Es profitiert also nicht nur der Einzelne, sondern auch die gesamte Gemeinschaft.

Das Datenschutzcockpit, das schrittweise mit der Identifikationsnummer eingeführt wird, ermöglicht es unseren Bürgerinnen und Bürger von jedem Internetzugang aus zu überprüfen, welche ihrer Daten auf Grundlage der ID-Nummer zwischen öffentlichen Stellen ausgetauscht wurden. Das soll Transparenz herstellen und dadurch Vertrauen schaffen.

Im Bundesrat stimmten am 05.03.2021 zwölf von sechzehn Bundesländern für das Registermodernisierungsgesetz. Es gab vier Enthaltungen und keine Gegenstimmen.

Quelle: BMI