Registermodernisierungsgesetz - 11. Februar 2021

Registermodernisierungsgesetz: BRAK setzt sich durch

BRAK, Mitteilung vom 10.02.2021

Die Kritik der BRAK an dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Registermodernisierungsgesetz hatte Erfolg. Mit dem Gesetz soll ein verschiedene in der öffentlichen Verwaltung geführte Register übergreifendes Identitätsmanagement eingeführt werden. Damit soll der Zugang für Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Datenhaltung und -pflege für die Verwaltung erleichtert werden. Als Identitätsmerkmal soll hierfür die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) genutzt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht dazu u. a. vor, dass im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV), in dem alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit ihren SAFE-IDs für den elektronischen Rechtsverkehr enthalten sind, zusätzlich die Steuer-ID aufgenommen wird. Dies hatte die BRAK entschieden kritisiert. Der Bundestag griff – entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses – die Kritik der BRAK ausdrücklich auf und beschloss in seiner Sitzung am 28.01.2021, die Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern und der BRAK nicht in das Registermodernisierungsgesetz einzubeziehen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 3/2021