Heizkostenverordnung - 6. April 2022

Regierung zur Neufassung der Heizkostenverordnung

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.04.2022

Vermieter von kleineren Mehrfamilienhäusern können auch weiterhin ihre Immobilien selbstständig verwalten. Das geht aus der Antwort (20/1251) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/986) der AfD-Fraktion hervor. Die Abgeordneten wollten erfahren, ob diese Eigentümer insbesondere die Möglichkeit haben, Heizkostenabrechnungen zu erstellen, die den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Dazu erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort: „Nach den Vorschriften der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die mit der novellierten Heizkostenverordnung umgesetzt worden sind, sind Gebäudeeigentümer insbesondere zu der regelmäßigen Mitteilung von Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen an Nutzer verpflichtet. Dies geht über die bisherigen Pflichten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hinaus. Die Mitteilungspflicht kann durch den Gebäudeeigentümer, durch einen Gebäudeverwalter, durch eine Hausverwaltungsgesellschaft oder durch einen Dienstleister übernommen werden.“

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 155/2022