Planungssicherstellungsgesetz - 4. Oktober 2022

Regierung will Planungssicherstellungsgesetz verlängern

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.10.2022

Die bis Ende dieses Jahres geltenden Regelungen des „Planungssicherstellungsgesetzes“ sollen nach dem Willen der Bundesregierung um ein Jahr verlängert werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3714) hervor, der am 10. Oktober 2022 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach wurde mit dem Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 sichergestellt, dass auch unter den Bedingungen während der COVID-19-Pandemie Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Mit dem Gesetz seien formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt worden, ohne die die Verfahrensberechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten, heißt es in der Vorlage weiter. Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen gehe, sollten diese über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine oder mündliche Verhandlungen sei das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt worden. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz könne durchgeführt werden. Die Evaluierung des Planungssicherstellungsgesetzes wird den Angaben zufolge erst im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werden. Gleichwohl habe sich bereits gezeigt, dass die Regelungen des Gesetzes nicht einfach verstetigt, sondern auch weiter ausgestaltet werden sollten, schreibt die Bundesregierung des Weiteren. Um auf der Grundlage der künftigen Ergebnisse der Evaluierung nicht nur die bisherigen Regelungen des Gesetzes fortzuführen, „sondern für die jeweiligen Fachbereiche passende dauerhafte Anschlussregelungen zu entwickeln und zugleich weiter Rechtssicherheit für die betroffenen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu gewährleisten“, bestehe die dringende Notwendigkeit, die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetz zu verlängern.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 508/2022