Gesetzgebung - 14. Juli 2022

Regierung will elektronische Gesetzesverkündung ermöglichen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.07.2022

Die derzeit allein verbindliche Papierfassung des Bundesgesetzblattes soll nach dem Willen der Bundesregierung abgelöst und die Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform des Bundes ermöglicht werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetz-Artikels 82 (20/2729) vorgelegt.

Danach sieht die Verfassung aktuell vor, dass Gesetze ausnahmslos und Rechtsverordnungen vorbehaltlich einer anderweitigen gesetzlichen Regelung im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, bedarf die Umstellung auf eine ausschließlich elektronische Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen nach herrschender Ansicht einer Änderung von Artikel 82 Absatz 1 des Grundgesetzes, der bisher vorsieht, dass Gesetze „im Bundesgesetzblatte“ zu verkünden sind.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 367/2022