Gesetzgebung - 22. September 2022

Regierung legt Gesetzentwurf für ERP-Wirtschaftsplan vor

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.09.2022

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/3437) über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 vorgelegt. Mit dem Sondervermögen sollen Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, hier insbesondere des Mittelstandes, und Angehörige freier Berufe bereitgestellt werden, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital.

Der Wirtschaftsplan sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen vor, sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 471/2022