Sozialversicherungsrecht - 10. März 2020

Regeln für die Sozialversicherung

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.03.2020

Die Bundesregierung hat einen Entwurf (
19/17586
) eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) und anderer Gesetze vorgelegt. Das SGB IV enthält gemeinsame Regelungen für die Sozialversicherung, die regelmäßig angepasst werden müssen. Ziel des Gesetzes ist es, bestehende Verfahren in der Sozialversicherung zu verbessern, das Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung fortzuentwickeln, Lücken im Leistungsrecht zu schließen und das Dienstordnungsrecht (DO-Recht) Anfang 2023 zu schließen. Außerdem soll im Rahmen eines Modellprojektes bei den Krankenkassen die Einführung von fakultativen Online-Wahlen bei den Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023 erprobt werden.