Wohnungseigentum selbstbestimmt und praktikabel gestalten - 7. Mai 2020

Reform des Wohneigentumsgesetzes

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.05.2020

„Wohnungseigentum selbstbestimmt und praktikabel gestalten“ ist ein Antrag der FDP-Fraktion (
19/18955
) überschrieben, nach dem die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vorlegen soll. Dieser solle sich an den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe orientieren, der die Bruchstellen des Wohnungseigentumsrechts offengelegt habe, schreiben die Abgeordneten. Der darauf fußende Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz habe jedoch gezeigt, dass die Bundesregierung bei der Reform das Fundament des Wohnungseigentumsrechts zu untergraben versuche. Das Wohnungseigentumsrecht benötige und verdiene eine Reform, um die mittlerweile unüberschaubar gewordene Kasuistik der in Jahrzehnten gewachsenen Rechtsprechung zu ordnen und auf eine festere Basis zu stellen. Im Einzelnen geht es um die Bestellung und die Befugnisse des Verwalters, die Beschlussfindung und die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung sowie die verbindliche Nutzung einer digitalen Plattform für die jeweilige Wohnungseigentümergemeinschaft.