Zivilrecht - 9. Oktober 2020

Reform des Versorgungsausgleichs: BRAK nimmt differenziert Stellung

BRAK, Mitteilung vom 08.10.2020

Mit dem Anfang September veröffentlichten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Rahmen für den anlässlich der Scheidung einer Ehe durchzuführenden Versorgungsausgleich klarstellen. Ziel einer bereits im Jahr 2009 durchgeführten Strukturreform des Versorgungsausgleichs war es, mehr Gerechtigkeit bei der Aufteilung von Versorgungsanrechten herzustellen und den Ausgleich für die Betroffenen verständlicher zu gestalten. Zudem sollten beide Ehegatten eigenständige Versorgungsanrechte erhalten und schuldrechtliche Ansprüche zurückgedrängt werden. Die Strukturreform hat sich aus Sicht des Gesetzgebers bewährt, die Rechtsprechung habe wesentliche Fragen geklärt. Mit dem Referentenentwurf sollen u.a. Korrekturen und Klarstellungen im Versorgungs- und im Verfahrensrecht umgesetzt werden; zudem wird eine zusätzliche Evaluierung angekündigt.

In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK den Vorschlag, die Werte bei Anrechten eines privaten oder betrieblichen Versorgungsträgers zu addieren. Sie regt aber an, diese Vorschrift auch dann anzuwenden, wenn veranlasst durch den Arbeitgeber Versicherungen bei mehreren Trägern abgeschlossen würden. Auch mit den Vorschlägen setzt die BRAK sich differenziert auseinander und regt insbesondere an, in der angekündigten Evaluierung noch weitere Gesichtspunkte – etwa hinsichtlich der Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten bei der Übertragung von Entgeltpunkten – zu berücksichtigen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin 17/2020