Zivilrecht - 6. Oktober 2020

Reform des Personengesellschaftsrechts

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.10.2020

An der Erstellung des Regierungsentwurfs für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts werden alle in ihren Zuständigkeiten berührten Ressorts einschließlich des Finanzministeriums beteiligt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22853) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Reform des Personengesellschaftsrechts (19/22333). Bei der Erarbeitung des Regierungsentwurfs würden die maßgeblichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen geprüft, dies schließe steuerrechtliche Aspekte ein. Der Reformentwurf der vom Justizministerium eingesetzten Expertenkommission, der sog. Mauracher Entwurf, sei Verbänden und Fachkreisen am 23. April 2020 zugeleitet worden. Es sei vorgesehen, Verbänden und Fachkreisen auch den Referentenentwurf mit Gelegenheit zur Stellungnahme zuzuleiten. Die Bundesregierung strebe an, das Vorhaben in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Die Fragesteller hatten geschrieben, hinsichtlich der steuerrechtlichen Folgen der Reform blieben ihrer Meinung nach einige Fragen offen, die zur Planungs- und Rechtssicherheit von betroffenen Personengesellschaften dringend geklärt werden müssten.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1059/2020