Gesetzgebung - 12. Februar 2020

Rechtsausschuss beschließt Gesetzentwürfe

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 12.02.2020

Zwei Gesetzesvorlagen, die noch in dieser Woche im Plenum abschließend behandelt werden sollen, hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 80. Sitzung am 12.02.2020 verabschiedet. Mit den Stimmen der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und den meisten AfD-Abgeordneten wurde zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien in geänderter Fassung (
19/15618
) angenommen. FDP und Linke stimmten dagegen, ein AfD-Abgeordneter enthielt sich.

Mit dem Gesetz soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, wonach der Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Abgelehnt wurde ein FDP-Antrag für ein modernes Adoptionsrecht (
19/15772
) sowie ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (
19/2665
).

Ebenfalls in geänderter Fassung angenommen wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (
19/15824
). Mit der Vorlage soll die Mietpreisbremse geschärft werden. Wie die Bundesregierung in ihrem Entwurf schreibt, besteht die für deren Einführung maßgebliche Ausgangslage im Wesentlichen fort. Ein baldiges Auslaufen der Mietpreisbremse erscheine deshalb nicht sinnvoll. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen und die Grünen, dagegen votierte die AfD. FDP und Linke enthielten sich.