Berufsstand - 29. November 2024

Rechtsanwaltsfachangestellte: gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende erhöht

BRAK, Mitteilung vom 28.11.2024

Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende wurde für das Jahr 2025 fortgeschrieben und dabei erhöht. Das betrifft auch angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, für die zusätzlich auch die Vergütungsempfehlungen der Kammern gelten.

Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende wurde für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2025 fortgeschrieben. Nach der Mitte Oktober veröffentlichten Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2025) beträgt die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach § 17 II 1 BBiG für im Jahr 2025 begonnene Ausbildungsverhältnisse 682 Euro im ersten Lehrjahr, 805 Euro im zweiten Lehrjahr, 921 Euro im dritten und 955 Euro im vierten Lehrjahr.

Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende wurde zum 01.01.2020 durch das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) eingeführt. Der Fortschreibungsmechanismus nach § 17 II BBiG, der eine jährliche Anpassung der Mindestvergütung vorsieht, griff erstmals zum 01.01.2024 ein. Unterhalb der gesetzlichen Mindestvergütung ist Vergütung nicht angemessen, sodass der Ausbildungsvertrag nicht eingetragen werden kann. Dies hat zur Folge, dass die oder der betroffene Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wird.

Die Rechtsanwaltskammern geben regelmäßig Empfehlungen zur Höhe der Ausbildungsvergütung für angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Diese liegen deutlich über der gesetzlichen Mindestvergütung. Nach der Rechtsprechung vor Inkrafttreten des BBiMoG waren Ausbildungsverhältnisse, bei denen die Vergütungsempfehlungen der Kammern um mehr als 20 % unterschritten wurden, nicht einzutragen. In welchem Verhältnis die Vergütungsempfehlungen der Kammern zur gesetzlichen Mindestvergütung stehen, ist nach wie vor nicht abschließend geklärt; auf diese Unstimmigkeit hatte die BRAK damals bereits im Gesetzgebungsverfahren hingewiesen.

Hintergrund

Mit der Situation von Auszubildenden im Bereich der Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten befasst sich eine Veranstaltung von BRAK und Rechtsanwaltskammer Berlin am 28.11.2024. Unter dem Titel „Karriere mit Zukunft: Wie Kanzleien die Ausbildung zur Erfolgsgeschichte machen!“ werden gemeinsam Lösungsansätze diskutiert.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 24/2024