EU-Recht - 25. Oktober 2019

Ratsschlussfolgerungen zur Ökonomie des Wohlergehens: Wohlergehen der Menschen soll in den Mittelpunkt der Politik gerückt werden

Die EU-Arbeits- und Sozialminister haben am 24.10.2019 Schlussfolgerungen zur Ökonomie des Wohlergehens – eine der Prioritäten des derzeit amtierenden finnischen Ratsvorsitzes – angenommen. Ziel des Konzeptes ist es, das Wohlergehen der Menschen in den Mittelpunkt der Politik und der Entscheidungsfindung zu stellen, da es u. a. für das Wirtschaftswachstum oder die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen […]

Die EU-Arbeits- und Sozialminister haben am 24.10.2019
Schlussfolgerungen zur Ökonomie des Wohlergehens
– eine der Prioritäten des derzeit amtierenden finnischen Ratsvorsitzes – angenommen. Ziel des Konzeptes ist es, das Wohlergehen der Menschen in den Mittelpunkt der Politik und der Entscheidungsfindung zu stellen, da es u. a. für das Wirtschaftswachstum oder die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen von großer Bedeutung ist. Es trägt zu den Zielen der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte bei und steht im Mittelpunkt der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, zu deren Umsetzung sich alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet haben.

Die Schlussfolgerungen enthalten Empfehlungen für

  • die Mitgliedstaaten, u. a.

    • Förderung der Erwerbsbeteiligung durch gezieltere Ausrichtung spezifischer Unterstützungsmaßnahmen auf Personen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind
    • Förderung einer umfassenden Politik des lebenslangen Lernens sowie die Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen während des ganzen Lebens
    • Zugang aller zu einem angemessenen Sozialschutz und zu hochwertigen, erschwinglichen und nachhaltigen Dienstleistungen
  • die EU-Kommission, u. a.

    • Vorlage einer Nachfolgestrategie zur Strategie Europa 2020
    • Überprüfung des strategischen EU-Rahmens für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der sich wandelnden Arbeitswelt
    • Annahme einer eigenständigen europäischen Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern
    • Förderung einer europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung
    • Vorlage einer Strategie für die psychische Gesundheit in der EU.