EU-Recht - 16. Oktober 2020

Ratsschlussfolgerungen zur Digitalisierung der Justiz

BRAK, Mitteilung vom 15.10.2020

Der Rat hat am 13. Oktober 2020 Schlussfolgerungen zur Nutzung und Chancen der Digitalisierung der Justiz angenommen.

Hintergrund sind die Bestrebungen der EU-Mitgliedstaaten und der deutschen Ratspräsidentschaft, die Digitalisierung im Justizwesen voranzutreiben. Die Kommission wird aus diesem Grund aufgefordert, bis Ende des Jahres 2020 eine umfassende EU-Strategie für die Digitalisierung der Justiz auszuarbeiten.

Inhaltlich werden die EU-Mitgliedstaaten in den Schlussfolgerungen dazu ermutigt, digitale Instrumente während des gesamten Verlaufs von Gerichtsverfahren stärker zu nutzen. Es wird jedoch auch betont, dass der Einsatz digitaler Technologien die Grundsätze der Justizsysteme, einschließlich der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte, der Garantie eines wirksamen Rechtsschutzes und des Rechts auf ein faires und öffentliches Verfahren, nicht untergraben sollte. Des Weiteren wird in den Schlussfolgerungen festgestellt, dass digitale Kompetenzen im Justizsektor gefördert werden sollten. Zum möglichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich des Justizwesens wird betont, dass diese nicht die Grundrechte und das Recht auf ein faires Verfahren verletzen darf.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel 17/2020