Patentrecht - 18. November 2020

Ratifikation des Patentgericht-Übereinkommens

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.11.2020

Die Vereinbarkeit des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) mit dem Grundgesetz, insbesondere den Grundrechten, sowie mit dem Unionsrecht ist umfassend geprüft worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24197) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23651). In dem zweiten Gesetzentwurf eines Vertragsgesetzes seien alle verfahrensrechtlichen Anforderungen beachtet worden. Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach den Planungen für den zweiten Versuch einer Ratifikation des EPGÜ erkundigt, der in der Kritik stehe, immer noch verfassungswidrig zu sein.

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Weiter schreibt die Bundesregierung, die europäische Patentreform sei gerade für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die gegenwärtig rund ein Drittel der Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt einreichten, besonders notwendig. Schließlich sei darauf hinzuweisen, dass die EU-Kommission Kosten-Nutzen-Analysen zur europäischen Patentreform durchgeführt hat, die in die Beratungen zur Reform eingeflossen seien. Vor diesem Hintergrund halte die Bundesregierung eine zusätzliche Kosten-Nutzen-Analyse nicht für erforderlich.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1249/2020