DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 27.03.2026
In seiner Sitzung vom 13. März 2026 hat der Rat der EU sein Verhandlungsmandat zum AI Omnibus verabschiedet. Am 26. März 2026 hat auch das EU-Parlament sein Verhandlungsmandat zum AI Omnibus beschlossen. Die Mandate der Mitgesetzgeber liegen nah beieinander, sodass von einer schnellen Verabschiedung des Gesetzes ausgegangen werden kann.
Verschiebung der Fristen für die Anwendungen von Regelungen für Hochrisiko-KI
Die Ratsposition und die des EU-Parlaments sieht neue Anwendungsfristen für Hochrisiko-KI vor: Für „stand alone“ Hochrisiko-KI-Systeme soll die Verordnung ab dem 2. Dezember 2027 gelten, für Hochrisiko-KI-Systeme, die in Produkte integriert sind, ab dem 2. August 2028. Die Übergangsfrist für die Kennzeichnungspflicht (Wasserzeichen) KI erzeugter Inhalte, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt platziert wurden, soll nach Ansicht des Rates und des EU-Parlaments bis 2. November 2026 verlängert werden. Der Kommissionsvorschlag sah eine Frist bis zum 2. Februar 2027 vor.
Wiederaufnahme der Registrierungspflicht
Der Rat und das EU-Parlament sprechen sich für die Wiedereinführung der Registrierungspflicht für Anbieter von Hochrisiko-KI in einer EU-Datenbank aus. Die Registrierung soll jedoch vereinfacht werden und angemessener gestaltet werden.
Nutzung von personenbezogenen Daten zur Bias-Erkennung und -Korrektur
Die im Kommissionsvorschlag vorgesehene Möglichkeit, besonders sensible personenbezogene Daten zur Bias-Erkennung und -Korrektur nutzen zu dürfen, ist teilweise stark kritisiert worden. Sowohl das Mandat des Rates als auch das Mandat des EU-Parlaments sehen den Zusatz des Kriteriums der strikten Erforderlichkeit der Nutzung besonderer Kategorien personenbezogener Daten vor.
Zudem sollen besondere Kategorien personenbezogener Daten nur verwendet werden, wenn der zugrunde liegende Bias Gesundheit, Sicherheit, Grundrechten oder dem Diskriminierungsverbot schaden würde. Eine Verpflichtung zur Bias-Kontrolle soll nicht bestehen.
Abschwächung der Schulungspflicht
Das Ratsmandat folgt weitgehend dem Entwurf der EU-Kommission: Mitgliedstaaten und Kommission sollen Provider und Entwickler von KI-Systemen dazu anregen, ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz bei Mitarbeitenden sicherzustellen. Die Schulungspflicht soll nach der Position des EU-Parlaments statt bei Kommission und Mitgliedstaaten bei Providern und Entwicklern liegen. Sie umfasst jedoch keine Garantie eines bestimmten KI-Kompetenzniveaus einzelner Personen mehr.
EU-Abgeordnete adressieren Doppelregulierungen
Zudem will das EU-Parlament Überschneidungen zwischen der sektoralen EU-Produktsicherheitsgesetzgebung und dem AI Act vermeiden: Für Produkte, die bereits unter spezifische Sicherheitsvorschriften fallen (z. B. Medizinprodukte, Funkanlagen, Spielzeugsicherheit), sollen die KI-Pflichten weniger streng ausgestaltet werden. Gleichzeitig soll die Kommission verbleibende Regelungslücken gezielt schließen.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel