EU-Recht - 18. Mai 2022

Rat und EU-Parlament einigen sich auf Novellierung der NIS-Richtlinie

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 17.05.2022

Am 13.05.2022 haben Rat und EU-Parlament eine vorläufige politische Einigung im Hinblick auf die Novellierung der NIS-Richtlinie erzielt. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt müssen die Mitgliedstaaten das Gesetz innerhalb von 21 Monaten in nationales Recht umsetzen.

Anwendungsbereich

Unter den Anwendungsbereich der NIS 2.0 fallen alle Unternehmen, die den vorgesehenen Größen-Schwellenwert reißen und die in den von der Richtlinie erfassten Sektoren tätig sind oder Dienstleistungen erbringen. In der Praxis werden also alle mittleren und großen Unternehmen, die z. B. Cloud-Computing-Dienste anbieten, von der Richtlinie erfasst sein.

Meldepflichten (Artikel 20)

Im Hinblick auf die Meldepflichten wurde ein Kompromiss erzielt, wonach ein betroffenes Unternehmen im Falle eines Vorfalls der zuständigen Behörde innerhalb von 24 Stunden eine Frühwarnung und innerhalb von 72 Stunden eine Meldung über den Vorfall übermitteln muss. Auf Ersuchen eines CSIRT muss ein betroffenes Unternehmen einen Fortschrittsbericht über den laufenden Vorfall vorlegen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel