EU-Recht - 25. Mai 2023

Rat und EU-Parlament einigen sich auf Einführung des ESAP

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 25.05.2023

Am 23.05.2023 haben sich der Rat und das EU-Parlament auf eine vorläufige Einigung zum einheitlichen EU-Zugangspunkt zu finanziellen und nicht-finanziellen Unternehmensinformationen (ESAP) geeinigt. Der finale Verordnungstext liegt noch nicht vor.

Fest steht jedoch, dass die Verordnung die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) beauftragt, den ESAP einzurichten, um der Öffentlichkeit Zugang zu den Informationen zu verschaffen, die die Unternehmen gemäß geltenden Rechtsvorschriften offenlegen müssen, sowie zu weiteren Informationskategorien, einschließlich finanzieller oder nachhaltigkeitsbezogener Informationen, die die Unternehmen freiwillig in den ESAP einspeisen. Durch ESAP werden den europäischen Unternehmen keine zusätzlichen Informationspflichten auferlegt.

Nach der vorläufigen Einigung soll die ESAP-Plattform ab Sommer 2027 zur Verfügung stehen und schrittweise ausgeweitet werden.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel