EU-Recht - 19. März 2021

Schlussfolgerungen zur Retail Payment Strategie veröffentlicht

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 18.03.2021

Am 08.03.2021 veröffentlichte der Rat Schlussfolgerungen zur Retail Payment Strategie, die die EU-Kommission im September 2020 veröffentlichte. Im Hinblick auf die aktuelle Überprüfung der PSD2 Richtlinie und der aktuell laufenden Folgenabschätzung zu Instant Payments, formuliert der Rat folgende Anmerkungen:

Anmerkungen zur PSD2

Der Rat begrüßt die Überprüfung der PSD2, die sich auf folgende Aspekte konzentrieren sollte:

  • Angemessenheit des Anwendungsbereichs in Bezug auf technische Dienstleister.
  • Weitere Klärung bestehender Konzepte.
  • Angemessenes Zusammenspiel mit anderen Rechtsvorschriften, wie der E-Money Directive (EMD), EU-Geldwäsche Richtlinie (AML) , der DSGVO, sowie den EDPB-Richtlinien.
  • Weiterentwicklung zum Open Banking und angemessener Umgang mit datenschutzrelevanten Risiken.
  • Auswirkungen auf den Wettbewerb durch die zunehmend große Rolle von Big Tech und FinTech.
  • Verhinderung von Betrug, Verbesserung des Verbraucherschutzes, Einführung der starken Kundenauthentifizierung (SCA).

Anmerkungen zu Instant Payments

  • Der Rat spricht sich für Rechtsvorschriften aus, die die Einhaltung des SEPA Instant Credit Transfer (SCT Inst.) fördern.
  • Vor diesen Rechtsvorschriften sollte allerdings eine Studie über die Akzeptanz digitaler Zahlungen durchgeführt werden.
  • Der Rat befürwortet Initiativen zur Förderung der Verwendung von Sofortzahlungen. Als geeignete Maßnahmen schlägt der Rat die Erweiterung des Verbraucherschutzes und die Minderung des Liquiditätsrisikos für Finanzinstitute vor, die bereits im Impact Assessment zu Instant Payments der EU-Kommission vorgeschlagen.
  • Maßnahmen zur Verknüpfung von Sofortzahlungen mit anderen digitalen Zahlungssystemen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel