Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 24.03.2025
Der Rat hat heute eine Verordnung über finanzielle Referenzwerte („Benchmark-Verordnung“) angenommen, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen in der EU – insbesondere KMU – zu verringern. Referenzwerte werden von Unternehmen und Investoren in der EU häufig als Bezugsgrößen in ihren Finanzinstrumenten oder -verträgen verwendet. Mit dem neuen Rechtsakt wird eine Verordnung von 2016 geändert; konkret geht es um den Geltungsbereich der Vorschriften für Referenzwerte, die Verwendung – in der Union – von Referenzwerten, die von einem Drittstaat-Administrator bereitgestellt werden, sowie bestimmte Meldepflichten.
Wichtigste Elemente der geänderten Verordnung über Referenzwerte
- Weniger Regulierungsaufwand für Administratoren von Referenzwerten, die als in der EU nicht signifikant gelten, indem sie vom Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen werden.
- Unter die neue Verordnung fallen nur noch kritische oder signifikante Referenzwerte.
- Administratoren, für die die Vorschriften nicht gelten, können unter bestimmten Bedingungen die freiwillige Anwendung der Vorschriften beantragen (Opt-in).
- Erweiterte Zuständigkeit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA).
- Administratoren von EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel und Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten müssen registriert, zugelassen, anerkannt oder übernommen werden. Damit soll Regulierungsaufsicht sichergestellt und sollen irreführende Umwelt-, Sozial- oder Governance-Angaben (ESG-Angaben) verhindert werden.
- Eine besondere Ausnahmeregelung für Devisenkassakurs-Referenzwerte.
Nächste Schritte
Der endgültige Text wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht, tritt sodann in Kraft und gilt ab dem 1. Januar 2026.
Quelle: Rat der Europäischen Union, Europäischer Rat