DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 24.06.2025
Der Rat hat am 23.06.2025 sein Verhandlungsmandat zur Vereinfachung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) festgelegt. Sobald sich das EU-Parlament auf seine Position (voraussichtlich im Herbst) geeinigt hat, können beide EU-Institutionen in Trilogverhandlungen eintreten, um einen Kompromiss zu dem Dossier zu finden.
Die Einigung des Rates sieht u. a. folgende Eckpunkte vor, der offizielle Text ist leider noch nicht öffentlich zugänglich:
CSRD
- Anheben des Umsatzkriteriums: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und mehr als 450 Mio. Euro Nettojahresumsatz sollen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.
- Aufnahme einer Überprüfungsklausel für eine mögliche Ausweitung des Anwendungsbereichs
CSDDD
- Anheben der Schwellenwerte: Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Nettojahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro sollen künftig in den Anwendungsbereich fallen.
- Ermittlung und Bewertung von tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen:
- risikobasierter Ansatz, der sich auf Bereiche konzentriert, in denen tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen am wahrscheinlichsten sind;
- Wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, hält der Rat an der Verpflichtung fest, dass die Sorgfaltspflichten auf die direkten Geschäftsbeziehungen (Tier 1) beschränkt sind. Unternehmen im Anwendungsbereich der Richtlinie sollen ihre Bemühungen auf angemessene, verfügbare Informationen stützen. Wenn objektive und überprüfbare Informationen vorliegen, die auf nachteilige Auswirkungen bei indirekten Geschäftspartnern hindeuten, sind Sorgfaltspflichten auf Tier-n Ebene anzuwenden.;
- Aufnahme einer Überprüfungsklausel zu einer möglichen Ausweitung der Sorgfaltspflichten auf indirekte Geschäftsbeziehungen
- Klimaübergangspläne:
- Klarstellung, dass in den Plänen (geplante und ergriffene) Durchführungsmaßnahmen aufgezeigt werden
- Verschiebung der Frist zur Annahme von Übergangsplänen um zwei Jahre
- Verschieben des Umsetzungszeitpunkts der Richtlinie um ein weiteres Jahr: Die Richtlinie soll bis 26.07.2028 in nationales Recht umgesetzt werden.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel