EU-Recht - 9. Januar 2023

Rat + EU-Parlament: Einigung zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR) veröffentlicht

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 05.01.2023

Am 21.12.2022 haben sich EU-Parlament und Rat auf einen finalen Kompromisstext für die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) geeinigt. Den Vorschlag hierzu hat die Kommission am 30.06.2021 präsentiert.

Mit dieser Verordnung werden die geltenden Vorschriften aus der General Product Safety Directive (GPSD) von 2001, in Deutschland umgesetzt durch das Produktsicherheitsgesetz (2011), aktualisiert, um die Produktsicherheit für offline und online verkaufte Produkte sicherzustellen. Dabei soll insbesondere aktuellen digitalen und technologischen Entwicklungen und neuen Anforderungen des Online-Handels Rechnung getragen werden.

Als Produkte gemäß der Produktsicherheitsverordnung gelten alle Artikel, die von Verbrauchern verwendet werden. Die Verordnung beinhaltet embedded Software, allerdings nicht explizit standalone Software-Lösungen.

Die Einigung enthält insbesondere Bestimmungen zu:

Pflichten der Wirtschaftsakteure:

-Entfernung illegaler Güter online: Wird ein Anbieter aufgefordert, ein unsicheres Produkt zu entfernen, gilt die Anforderung auch für identische Produkte (Stay-down Klausel).

Pflichten der Online-Marktplätze: Für Online-Marktplätze kommt es zu einer Verschärfung ihrer Pflichten im Vergleich zum Digital Services Act, da illegale Produkte nicht mehr stichprobenartig kontrolliert werden, sondern Kontrollen über das „Safety Gate“ durchgeführt werden, einem EU-weiten System für die Identifikation von illegalen non-food Produkten. Illegale Produkte müssen innerhalb von zwei Tagen von dem Marktplatz genommen werden. Zweifel der Verbraucher an der Legalität des Produkts müssen innerhalb von 3 Tagen beantwortet werden.

Verbraucherschutz:

  • Rückruf: Sind Kontaktinformationen von Kunden bekannt, muss der Verkäufer ihn über einen Rückruf informieren.
  • Rückerstattung: Rückerstattungen müssen dem Kaufpreis entsprechen. Die Möglichkeit einer Pauschale, wenn Käufer den Kassenbon nicht mehr haben, muss gegeben sein.

Das EU-Parlament und der Rat müssen das Abkommen vor seiner Veröffentlichung im EU-Amtsblatt und seinem Inkrafttreten billigen. Mit dieser Billigung kann circa im März 2023 gerechnet werden. Die GPSR wird 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten, also in etwa ab Q3 2024, gelten.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel