DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 05.07.2022
Der Rat der EU hat sich am 29.06.2022 auf eine allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag zur Einrichtung eines einheitlichen europäischen Zugangspunktes (ESAP) für öffentliche Finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen über EU-Unternehmen und EU-Anlageprodukte geeinigt.
Grundsätzlich bleibt der Rat in seinen Änderungen sehr nah am Gesetzentwurf der EU-Kommission. Jedoch hat der Rat die Einführung des ESAPs um ein Jahr auf Ende 2025 verschoben. Des Weiteren wurde gestrichen, dass Informationen, die im ESAP hochgeladen werden sollen (wie z. B. Jahresabschlüsse), ein qualifiziertes elektronisches Siegel enthalten müssen.
Damit das Gesetz verabschiedet werden kann, muss zunächst auch das EU-Parlament eine Position zur ESAP-Verordnung finden und schließlich müssen sich die beiden Mitgesetzgeber auf einen finalen Text einigen.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel