BRAK, Mitteilung vom 24.01.2020
Der Rat der EU hat in einer Position zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Stellung bezogen. Demnach sei die DSGVO überwiegend ein Erfolg, während einige Teilbereiche der Nachbesserung bedürften. So müsse insbesondere untersucht und ggf. klargestellt werden, inwieweit die DSGVO auf die Herausforderungen neuer Technologien wie Big Data, die Blockchain-Technologie, das Internet der Dinge, Algorithmen und Künstliche Intelligenz anwendbar sei. Zudem müssten die Aufsichtsbehörden in grenzüberschreitenden Fällen effizienter zusammenarbeiten.
Die Europäische Kommission wird bis zum Mai 2020 einen ersten Bericht über die Anwendung der Verordnung vorlegen.