Rat der EU, Pressemitteilung vom 19.11.2024
Der Rat der EU hat am 19. November 2024 eine Verordnung zur Schließung der Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) und zur Aufhebung der damit verbundenen Verpflichtungen für Verwaltungen und Online-Unternehmen angenommen. Im Einklang mit dem Kommissionsvorschlag ist der Rat der Auffassung, dass das Leistungsniveau der bestehenden OS-Plattform die für ihren Betrieb erforderlichen öffentlichen und privaten Ausgaben nicht rechtfertigt.
Nächste Schritte
Nachdem der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung angenommen hat, muss im parlamentarischen Plenum erneut über den Text in zweiter Lesung abgestimmt werden. Wenn er ohne Änderungen verabschiedet wird, wird der Rechtsakt angenommen.
Die Verordnung wird nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Hintergrund
Im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zwischen Händlern und Verbrauchern können zu klärende Streitigkeiten entstehen (z. B. wenn ein Produkt nicht rechtzeitig oder in keinem guten Zustand geliefert wird oder wenn der Verbraucher nicht den vollen Kaufpreis gezahlt hat). Mit der Entwicklung des Online-Handels hat die Zahl der Streitigkeiten erheblich zugenommen. Die Beilegung eines Streits vor Gericht könnte langwierig sein und bringt das Einschreiten von Anwälten sowie Verfahrenskosten mit sich. Es gibt jedoch alternative Lösungen für die Probleme, ohne vor Gericht zu gehen.
Die jüngsten europäischen Rechtsvorschriften zur Regulierung von außergerichtlichen Rechtsbehelfen für Verbraucher wurden 2013 angenommen und seitdem nicht geändert. Das Legislativpaket umfasste zwei Rechtsakte: die Richtlinie über alternative Streitbeilegung (AS) und die Verordnung über die Online-Streitbeilegung (OS), mit der eine Online-Plattform eingerichtet wurde, um Verbrauchern und Unternehmen bei der Streitbeilegung zu helfen.
Die OS-Plattform ist seit 2016 in Betrieb und bietet verschiedene Lösungen an, z. B. direkte Verhandlungen zwischen Händlern und Verbrauchern oder die Nutzung einer Streitbeilegungsstelle, um Fälle zu bearbeiten. Trotz reger Inanspruchnahme hat die OS-Plattform EU-weit im Durchschnitt jedoch nur in 200 Fällen pro Jahr die Abwicklung über eine AS-Stelle ermöglicht.
Am 17. Oktober 2023 hat die Kommission ein neues Maßnahmenpaket zur Modernisierung und Vereinfachung der Regelungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung sowie zur Anpassung an digitale Märkte vorgeschlagen: eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung und eine Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Einrichtung der OS-Plattform, die heute vom Rat angenommen wurde.
Am 25. September 2024 nahm der Rat seine Verhandlungsposition zur Richtlinie über alternative Streitbeilegung an, in der unter anderem vorgeschlagen wurde, die OS-Plattform durch ein neues digitales Tool zu ersetzen, das spätestens drei Monate nach Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie über alternative Streitbeilegung entwickelt werden muss. Das Verhandlungsmandat verpflichtete die Kommission auch dazu, das Tool zu fördern und seine Instandhaltung vorzusehen. Am selben Tag erzielte der Rat eine politische Einigung über die Verordnung zur Einstellung der OS-Plattform, die heute förmlich angenommen wurde.
Quelle: European Union (Rat der EU und Europäischer Rat)