EU-Recht - 27. März 2023

Rat der EU einigt sich auf Verhandlungsmandat zum Data Act

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 27.03.2023

Der Rat der EU hat sich am 24.03.2023 auf ein Verhandlungsmandat zum Data Act geeinigt. Der Rat behält in seiner Positionierung die Grundprinzipien des Entwurfs der EU-Kommission bei. Dennoch gibt es eine ganze Reihe an Klarstellungen und Spezifizierungen. Darüber hinaus wird der Anwendungszeitraum um 12 Monate verlängert, sodass der Data Act 24 Monate nach seinem Inkrafttreten anwendbar wäre.

Änderungen im Hinblick auf den Zugriff öffentlicher Stellen auf Daten des Privatsektors

  • Die Bereitstellung personenbezogener Daten wird eingeschränkt, aber nicht ausgeschlossen.
  • Der B2G-Datenzugang, der den Verwaltungsaufwand für die Dateninhaber oder andere Unternehmen erheblich verringern würde, ist vom Anwendungsbereich ausgenommen.
  • Die Befreiung für Klein- und Kleinstunternehmen, Daten an öffentliche Stellen zu übermitteln, wird im Falle eines öffentlichen Notstands gestrichen.
  • Die öffentliche Stelle, die Daten anfordert, muss die Anfrage nicht unbedingt öffentlich zugänglich machen.
  • Sieht keine Entschädigung für Unternehmen vor, die Daten zur Verfügung stellen, die für amtliche Statistiken verwendet werden.

Änderungen im Hinblick auf das Cloud Switching

  • Der Cloud-Anbieter muss in den Vertrag eine erschöpfende Beschreibung der Kategorien von Metadaten aufnehmen, die vom Wechsel ausgenommen sind, wenn die Gefahr der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen besteht.
  • Es wird klargestellt, dass Kunden nicht daran gehindert werden, langfristige Verträge mit Kündigungsgebühren abzuschließen.
  • Einführung einer Kündigungsfrist von höchstens 2 Monaten für die Einleitung des Wechselprozesses.
  • Sämtliche Kosten des Cloud-Wechsels müssen im Vertrag aufgelistet werden.
  • Nach dem Wechselvorgang müssen sämtliche Kundendaten gelöscht werden.
  • Klarstellung, dass der Data Act keine Verpflichtung zur Funktionsäquivalenz vorsieht.
  • Cloud-Provider müssen Informationen über die Gerichtsbarkeit, der sie unterliegen, sowie eine allgemeine Beschreibung der Maßnahmen zur Verhinderung des staatlichen Zugriffs auf nicht personenbezogene Daten zur Verfügung stellen.

Nächste Schritte

Nachdem das EU-Parlament bereits am 13.03.2023 seine Positionierung zum Data Act beschlossen hat, werden nun die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament stattfinden. Mit dem Abschluss der Verhandlungen ist bis zum Ende des Sommers zu rechnen. Der Data Act wird somit vss. nicht vor Mitte 2026 gelten.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel