Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze - 7. Mai 2020

Prüfung ausländischer Direktinvestitionen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.05.2020

Die Bundesregierung will ausländische Investitionen in Unternehmen mit kritischer Infrastruktur erschweren. Dazu hat sie den „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze“ (
19/18895
) vorgelegt. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, im Falle von kritischen Unternehmenserwerben durch Unionsfremde künftig einen noch wirksameren Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten zu können, erklärt die Bundesregierung. Das Außenwirtschaftsgesetz soll dazu an EU-Vorgaben zur Prüfung ausländischer Direktinvestitionen angepasst werden. Künftig sollen auch mögliche Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit eines anderen EU-Mitgliedstaates oder Auswirkungen auf Projekte oder Programme von EU-Interesse bei Prüfungen berücksichtigt werden. Außerdem soll ein meldepflichtiges Rechtsgeschäft erst vollzogen werden können, wenn das Prüfverfahren abgeschlossen ist. Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände gegen den Entwurf.