EU-Recht - 23. März 2022

Private Altersvorsorge: Paneuropäisches Private Pensionsprodukt „PEPP“ startet

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 22.03.2022

Mit der Anwendung einer 2019 angenommen Verordnung wird am 22.03.2022 der Weg für das Paneuropäische Private Pensionsprodukt (PEPP) geebnet. Die für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissarin Mairead McGuinness sagte: „Mit diesem neuen Rahmen für ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Wahlmöglichkeiten, um für ihren Ruhestand vorzusorgen, und gleichzeitig einen starken Verbraucherschutz zu genießen.“

„Als Ergänzung der öffentlichen Rentensysteme richtet sich das PEPP an die jüngere Generation und verschafft den Bürgerinnen und Bürger bessere Möglichkeiten, für die Zukunft vorzusorgen und zu planen,“ so McGuinness weiter: „Ab heute können private Altersvorsorgeanbieter mit einer einzigen Registrierung PEPP-Dienstleistungen in der gesamten EU erbringen. Darüber hinaus wird PEPP das Wachstum in der EU ankurbeln, indem Ersparnisse in langfristige Anlagen gelenkt werden.” Das Produkt kann von einem breiten Spektrum von Finanzunternehmen in der gesamten EU bereitgestellt werden.

Das PEPP – ein wichtiger Teil des Aktionsplans der Kommission zur Stärkung der Kapitalmarktunion – wird als Ergänzung der öffentlichen und betrieblichen Rentensysteme neben den bestehenden privaten Rentensystemen auf nationaler Ebene zur Verfügung stehen.

Das Paneuropäische Private Pensionsprodukt wird den Sparern eine größere Auswahl bieten. Zudem werden sie von den Vorteilen eines stärkeren Wettbewerbs sowie von einer transparenteren und flexibleren Produktpalette profitieren. Die PEPP-Anbieter werden von einem echten Binnenmarkt für das PEPP und von einem erleichterten grenzüberschreitenden Vertrieb profitieren, wodurch sie Vermögenswerte bündeln und Skaleneffekte erzielen können.

Der Vorschlag der Kommission für PEPP vom Juni 2017 ist Teil des Aktionsplans der Kommission zur Stärkung der Kapitalmarktunion. Die PEPP-Verordnung wurde am 25. Juli 2019 beschlossen und erlassen, um zum Aufbau eines Binnenmarkts für die private Altersvorsorge beizutragen, die Möglichkeiten für Anbieter zu verbessern, private Altersvorsorgeprodukte grenzüberschreitend anzubieten, und den Verbrauchern eine wettbewerbsfähige Alternative zur Altersvorsorge an die Hand zu geben.

Quelle: EU-Kommission