EU-Recht - 4. Januar 2022

Positionen zum Digital Services Act (DSA) beschlossen

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 04.01.2022

Am 06.12.2021 haben sich die Fraktionen des EU-Parlaments auf einen Kompromisstext zum Digital Services Act (DSA) geeinigt. Bereits am 18.11.2021 konnte sich zudem der Rat auf eine allgemeine Ausrichtung zum DSA verständigen.

Dementsprechend steht nun nur noch die formelle Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments aus, die voraussichtlich im Januar 2022 erfolgt. Anschließend werden die Trilogverhandlungen des Rates und des EU-Parlaments im Beisein der EU-Kommission ab Ende Januar 2022 beginnen. Die Franzosen, die ab Januar die Präsidentschaft des Rates übernehmen, haben den DSA zu einer ihrer Prioritäten gemacht und streben eine Einigung noch vor April an.

Die wesentlichen Änderungen des EU-Parlaments umfassen:

  • Anwendungsbereich: Cloud-Dienste wurden ausgenommen.
  • Die Ausnahme für kleine Unternehmen von Regeln für Online-Plattformen bleibt erhalten.
  • Kein generelles Verbot personalisierter Werbung:
    • Untersagt den Plattformen, die Daten ihrer minderjährigen Nutzer für kommerzielle Zwecke wie Profiling und verhaltensorientierte Werbung zu nutzen.
    • Anbieter sehr großer online Plattformen sind dazu verpflichtetet, ein alternatives Empfehlungssystem anzubieten, das nicht auf Profiling basiert.
    • Plattformen müssen die Kriterien und Ziele der Personalisierung klar erläutern.
  • Stärkung des Datenzugangs für die Forschung: alle Transparenzberichte und AGBs sollen standardisiert und maschinenlesbar sein. Der Forschungsdatenzugang soll für zivilgesellschaftliche Organisationen geöffnet werden, jedoch nicht für Journalisten.
  • Bestimmungen gegen Dark Patterns: verbietet allen Intermediären, Auswahlmöglichkeiten hervorzuheben oder wiederholt um Einverständnis zur Datenverarbeitung zu bitten.
  • Verpflichtungen gegen Deepfakes: VLOPS müssen Deep Fakes als solche kennzeichnen.
  • Erweiterung der internen Beschwerdemöglichkeiten: Nutzer sollen gegen Maßnahmen, die die Sichtbarkeit, Verfügbarkeit oder Auffindbarkeit von Inhalten einschränken sowie gegen die Einschränkung der Monetarisierung vorgehen können.
  • transparente Empfehlungssysteme für alle Plattformen, statt nur für VLOPS: Die Plattformen sollen die Hauptkriterien ihrer Empfehlungen veröffentlichen.
  • Schadenersatzanspruch „für alle unmittelbaren Schäden oder Verluste“ die durch Intermediäre entstanden sind.
  • Die Umsetzungsfrist wurde auf 6 statt 3 Monate erhöht.

Die wesentlichen Änderungen des Rats umfassen

  • Anwendungsbereich: online Suchmaschinen und online Marktplätze wurden in den Anwendungsbereich aufgenommen.
  • Online Suchmaschinen sind in die Verpflichtungskategorie der caching services eingeordnet. Sehr große Suchmaschinen mit über 45 Mio. europäischen Nutzern müssen die Verpflichtungen der VLOPS erfüllen.
  • Online Marktplätze müssen zusätzlich Compliance by design, tracability of traders und right to information einhalten:
    • Verbot der Dark Patterns für online Marktplätze
    • Informationspflichten ihrer Geschäftskunden
  • Anpassung der Verpflichtungen für Hosting Services: auch Hosting Services sollen von Straftaten behördlich melden müssen.
  • Die Strafen bei Nichteinhaltung und bei irreführenden Informationen wurden leicht erhöht.
  • Die Umsetzungsfrist wurde auf 18 statt 3 Monate erhöht.

Eine Einigung zwischen Rat und EU-Parlament bis zum April ist nicht unwahrscheinlich, auch wenn noch einige Konfliktlinien bestehen:

  • Der Anwendungsbereich des DSA: Rat und EU-Parlament müssen sich einigen, ob Suchmaschinen und online Marktplätze explizit in den DSA aufgenommen werden sollen.
  • Die Durchsetzung der Regeln: Welche Durchsetzungsbefugnisse erhalten die Nationalstaaten und welche obliegen ausschließlich der EU-Kommission?
  • Der Umgang mit minderjährigen Nutzern: Das EU-Parlament möchte Minderjährige besonders vor personalisierter Werbung schützen. Auch der Rat betont den Schutz von Minderjährigen im DSA, allerdings bisher nicht in Bezug auf personalisierte Werbung.
  • Die Umsetzungsfrist: Sowohl Rat und EU-Parlament fordern eine Verlängerung der Umsetzungsfrist auf 6 bis 18 Monate.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel