Rat der EU, Pressemitteilung vom 14.10.2024
Der Rat der EU hat neue Vorschriften erlassen, mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen für die mehr als 28 Millionen Menschen, die in der EU für digitale Arbeitsplattformen arbeiten, zu verbessern.
Durch die Richtlinie über Plattformarbeit wird die Verwendung von Algorithmen im Bereich der Personalverwaltung transparenter gemacht und sichergestellt, dass automatisierte Systeme von qualifiziertem Personal überwacht werden und Beschäftigte das Recht haben, automatisierte Entscheidungen anzufechten.
Sie wird auch dazu beitragen, den Beschäftigungsstatus von Personen, die für Plattformen arbeiten, korrekt zu bestimmen, wodurch diese in die Lage versetzt werden, alle ihnen zustehenden Arbeitnehmerrechte in Anspruch zu nehmen. Die Mitgliedstaaten werden in ihrem Rechtssystem eine gesetzliche Vermutung eines Arbeitsverhältnisses festlegen, die ausgelöst wird, wenn Tatsachen vorliegen, die auf Kontrolle und Steuerung hindeuten.
Nächste Schritte
Die Richtlinie wird nun vom Rat und vom Europäischen Parlament unterzeichnet und tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen.
Quelle: European Union, Rat der Europäischen Union