EU-Recht - 5. August 2021

Plattform für nachhaltiges Finanzwesen: Konsultation zu vorläufigen Empfehlungen für technische Evaluierungskriterien der EU-Taxonomie

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 04.08.2021

Die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen hat am 03.08.2021 einen Berichtsentwurf mit vorläufigen Empfehlungen für technische Bewertungskriterien für die verbleibenden vier Umweltziele (nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme), die in der EU-Taxonomie-Verordnung festgelegt sind, veröffentlicht. Sie bittet bis 24.09.2021 um Feedback.

Der Entwurf fokussiert sich hauptsächlich auf die Aufstellung von ersten vorrangigen Wirtschaftstätigkeiten (ca. 20 pro Umweltziel) und gibt Empfehlungen für die damit verbundenen technischen Bewertungskriterien anhand derer bestimmt werden kann, ob die Wirtschaftstätigkeiten einen wesentlichen Beitrag bzw. eine erhebliche Beeinträchtigung zu den verbleibenden vier Umweltzielen leisten. Es wird darauf hingewiesen, dass zu einem späteren Zeitpunkt weitere Wirtschaftstätigkeiten und technische Bewertungskriterien hinzukommen werden (durch voraussichtlich eine Überarbeitung der delegierten Verordnung). Außerdem wurden von der Plattform einige zusätzliche Wirtschaftstätigkeiten und entsprechende Empfehlungen für technische Bewertungskriterien im Hinblick auf die Klimataxonomie aufgenommen.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Beiträge wird die Plattform der EU-Kommission im November 2021 ihren Abschlussbericht übermitteln, der der EU-Kommission als Vorbereitung für den in 2022 zu veröffentlichenden delegierten Rechtsakt dienen soll.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel