Verbraucherschutz - 29. April 2021

Parlament stärkt Rechte von Bahnreisenden

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 29.04.2021

  • Mehr Möglichkeiten, trotz Zugausfällen und Verspätungen zum Ziel zu kommen
  • Mehr Hilfe für Personen mit eingeschränkter Mobilität
  • Mehr Platz für Fahrräder

Das Parlament nahm am 29.04.2021 neue Regeln an, die die Rechte von Bahnreisenden bei Verspätungen und Zugausfällen stärken. Auch gegen Diskriminierung wird vorgegangen.

Am 28.04.2021 billigte das Parlament die mit den Mitgliedstaaten vereinbarten neuen Regeln über die Rechte von Bahnreisenden. Sie sollen dafür sorgen, dass Fahrgäste bei Verspätungen und Zugausfällen Hilfe bekommen und auf andere Verbindungen umsteigen können. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind mehr Barrierefreiheit und bessere Unterstützungsangebote vorgesehen. Außerdem muss es in Zügen künftig mehr Platz für Fahrräder geben.

Hilfe für festsitzende Fahrgäste

Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten können Reisende frei wählen, ob sie die Ticketkosten erstattet bekommen, die Reise fortsetzen oder auf eine andere Verbindung umsteigen wollen – zu gleichwertigen Bedingungen und in derselben Klasse, aber ohne Zusatzkosten. Falls das Bahnunternehmen binnen 100 Minuten nach der geplanten Abfahrtszeit keinen alternativen Weg zum Ziel anbietet, dürfen die Reisenden selbst einen anderen Zug nehmen und müssen die Kosten dafür erstattet bekommen.

Auch höhere Gewalt entbindet die Bahnunternehmen nicht von ihrer Pflicht, die Weiterbeförderung zu organisieren. Wenn nötig, müssen auch Speisen und Getränke zur Verfügung gestellt werden. Kosten für Übernachtungen müssen ebenfalls erstattet werden.

Die neuen Regeln bringen mehr Klarheit darüber, welche Ereignisse als „höhere Gewalt“ gelten. In diesen Fällen müssen Bahnunternehmen bei Verspätungen oder Ausfällen keine Entschädigung zahlen. Neben extremen Wetterbedingungen und schweren Naturkatastrophen gehören dazu jetzt auch schwere Gesundheitskrisen und Terroranschläge. Streiks des Bahnpersonals fallen allerdings nicht unter diese Ausnahme.

Unterstützung für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Flexibler sollen Bahnreisen für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität werden. Sie müssen dem Bahnunternehmen künftig nur noch mindestens 24 Stunden im Voraus ihre Reisepläne mitteilen. Nach den geltenden Regeln sind es 48 Stunden. Wenn eine Begleitperson mitkommen muss, darf sie kostenlos mitfahren. Sichergestellt ist künftig auch, dass Begleithunde mitreisen dürfen.

Mehr Plätze für Fahrräder in Zügen

Um nachhaltiges Reisen zu fördern und bequemere Alternativen anzubieten, muss es künftig in allen Zügen Befestigungsmöglichkeiten für Fahrräder geben. Jeder Zug muss Platz für mindestens vier Fahrräder bieten.

Zitat

„Wir haben sehr gute Nachrichten für Bahnreisende, denn es ist uns gelungen, überall in der EU die gleichen Mindestfahrgastrechte durchzusetzen, wenn es um die Weiterreise mit geänderter Streckenführung, Fahrradstellplätze, Durchgangsfahrkarten und die Rechte von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität geht. Das sind wichtige Fortschritte, um das Bahnfahren bequemer und fahrgastfreundlicher zu machen“, so Bogusław Liberadzki, Berichterstatter des Europäischen Parlaments (S&D, Polen).

Nächste Schritte

Die neuen Regeln gelten grundsätzlich für alle nationalen und internationalen Zugverbindungen in der EU. Für Verbindungen im Inland können die Mitgliedstaaten allerdings eine begrenzte Zeit lang Ausnahmen erlauben.

Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Umgesetzt werden müssen die neuen Regeln binnen zwei Jahren. Lediglich die Bestimmungen über Fahrradplätze gelten erst vier Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung.

Quelle: EU-Parlament