Zivilrecht - 14. November 2025

Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit kann erprobt werden

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.11.2025

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (21/1509, 21/2074, 21/2146 Nr. 1.13) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/2780) angenommen. Damit soll die Digitalisierung der Justiz vorangebracht werden. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD und Die Linke. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2781) vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Einreichung von Klagen über digitale Eingabesysteme wird das Online-Verfahren an den pilotierenden Gerichten als neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit eröffnet. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Zugleich soll das Online-Verfahren dazu beitragen, die Arbeit an den Gerichten durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter und moderner zu gestalten.

Eine ressourcenschonende Bearbeitung soll dabei bei sog. Massenverfahren, aber auch generell für die Geltendmachung von Geldforderungen vor den Amtsgerichten erreicht werden. Die neuen digitalen Kommunikationsformen mit der Justiz im Online-Verfahren sollen außerdem auf Rechtsanwälte erstreckt werden, wobei die bestehende Infrastruktur zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach genutzt werden soll.

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Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv