Gesetzgebung - 6. Mai 2022

Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.05.2022

Die Möglichkeit zur Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen soll nach Willen der Bundesregierung ausgeweitet werden. Die bisherige Beschränkung auf bestimmte Rechtsträger wie Einzelkaufleute, GmbH oder Aktiengesellschaften soll danach aufgehoben werden. Zudem soll das Verfahren auf Anmeldungen im Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister ausgeweitet werden. Des Weiteren soll künftig das notarielle Verfahren der Online-Beurkundung auch auf einstimmig gefasste satzungsändernde Beschlüsse angewandt werden können sowie auf GmbH-Sachgründungen und Gründungsvollmachten. Das sieht der „Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften“ der Bundesregierung vor (20/1672). Den Entwurf soll der Bundestag am Donnerstag, 12. Mai 2022, im vereinfachten Verfahren an die Ausschüsse überweisen.

Hintergrund der Regelungen ist die EU-Digitalisierungsrichtlinie ((EU) 2019/1151). Zur Umsetzung der Richtlinie hatte der Bundestag im vergangenen Jahr ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, dabei aber unter anderem bestimmte Rechtsträger ausgeschlossen. Dieses Gesetz trete größtenteils zum 1. August 2022 in Kraft.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 213/2022