DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 09.12.2025
EU-Parlament und Rat haben am 09.12.2025 eine vorläufige Einigung zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten nach CSRD und EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) erzielt. Der finale Text der Einigung ist derzeit noch nicht öffentlich zugänglich. Die Einigung muss nun noch formal von beiden EU-Institutionen angenommen und anschließend im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Die vorläufige Einigung sieht u. a. Folgendes vor:
CSRD
- Anwendungsbereich:
- EU-Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz
- Nicht-EU-Unternehmen, die mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz in der EU erzielen
- Ausnahme von Finanzholdings
- Value chain cap: Es dürfen keine über den freiwilligen Berichtsstandard (VSME) hinausgehende Informationen bei Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten abgefragt werden.
- Vereinfachung der ESRS
- freiwillige sektorspezifische Berichterstattung
- digitales Portal: Die EU-Kommission soll ein digitales Portal für Unternehmen aufbauen, worüber sie Templates und Leitlinien zu nationalen und EU-Berichtspflichten abrufen können.
CSDDD
- Anwendungsbereich (ca. 1.500 Unternehmen):
- EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz
- Nicht-EU-Unternehmen, die mehr als 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz in der EU erzielen
- Ermittlung und Bewertung von negativen Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte: Fokus auf die Bereiche in der Aktivitätskette, in denen tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten auftreten. Um übermäßige Informationsabfragen bei kleineren Unternehmen einzuschränken, sollen sich Unternehmen auf angemessen verfügbare Informationen beim Durchführen des Scopings stützen.
- Unternehmen müssen keine Klimaübergangspläne mehr aufstellen und annehmen.
- Sanktionen werden auf maximal 3 % des weltweiten Nettoumsatzes gedeckelt. Die EU-Kommission soll in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten diesbezüglich Leitlinien vorlegen.
- keine Harmonisierung der zivilrechtlichen Haftung
- Verschiebung der Umsetzungsfrist um ein weiteres Jahr, d. h. 26.07.2028 und Anwendung der Bestimmungen ab 26.07.2029
Außerdem haben EU-Parlament und Rat eine Überprüfungsklausel aufgenommen, wonach eine mögliche Ausweitung des Anwendungsbereichs von CSRD und CSDDD zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen ist.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel