EU-Recht - 8. Oktober 2021

Ökologischer und digitaler Wandel: EU-Kommission startet Konsultation zu neuen Regeln für staatliche Beihilfen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 06.10.2021

Die EU-Mitgliedstaaten sollen leichter den ökologischen und den digitalen Wandel unterstützen können. Dazu will die EU-Kommission die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ändern und bittet die Mitgliedstaaten und andere Interessenträger bis zum 8. Dezember 2021 um ihre Meinung. Die Änderungen betreffen Umweltschutz- und Energiebeihilfen, Beihilfen für Risikofinanzierungen, Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation und Regionalbeihilfen. „Unser Vorschlag zielt darauf ab, den Mitgliedstaaten weitere Möglichkeiten zu bieten, Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels durchzuführen, ohne sie vorher bei der Kommission zur Genehmigung anmelden zu müssen. So können die Mitgliedstaaten die für die Herbeiführung des Wandels bestimmten Mittel leichter und rascher bereitstellen, ohne dass es zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt kommt“, sagte Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission Margrethe Vestager am 06.10.2021 zum Start der Konsultation.

Mit der AGVO werden bestimmte Gruppen von staatlichen Beihilfen für mit dem AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) vereinbar erklärt, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beihilfen dieser Gruppen müssen nicht vor ihrer Durchführung bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet werden.

Die Freistellung bestimmter Gruppen von Beihilfen von der Anmeldepflicht macht es für die Mitgliedstaaten sehr viel einfacher, zügig Beihilfen zu gewähren, wenn die Voraussetzungen für die Begrenzung von Verfälschungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt erfüllt sind. Zwischen der Freistellung von Beihilfen anhand klarer Kriterien zur Vermeidung potenzieller Verfälschungen des Wettbewerbs und der Prüfung nicht freigestellter Beihilfen durch die Kommission vor der Durchführung dieser Beihilfen muss ein ausgewogenes Verhältnis bestehen.

Die AGVO ergänzt einschlägige Leitlinien für staatliche Beihilfen, in denen die Kriterien festgelegt sind, anhand denen die Kommission prüft, ob staatliche Beihilfemaßnahmen, die nicht unter die Gruppenfreistellung fallen und daher bei ihr angemeldet werden müssen, mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Die einschlägigen Leitlinien und die AGVO bilden zusammen ein umfassendes Regelwerk für bestimmte Bereiche des Beihilferechts.

Daher schlägt die Kommission eine Reihe gezielter Änderungen der AGVO vor, um den im Zuge der laufenden Überarbeitung der Regionalbeihilfeleitlinien, der Leitlinien für Klima-, Energie- und Umweltschutzbeihilfen, der Risikofinanzierungsleitlinien und des Unionsrahmens für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen vorgenommenen Änderungen Rechnung zu tragen. Ziel der laufenden Überarbeitung dieser Leitlinien und der geplanten Überarbeitung der AGVO ist es, öffentliche Finanzierungen zu fördern, die zur Verwirklichung der derzeitigen EU-Prioritäten – insbesondere des Grünen Deals und der Industrie– und der Digitalstrategie – beitragen, und sicherzustellen, dass die Beihilfevorschriften den jüngsten Markt- und Technologieentwicklungen Rechnung tragen.

Nächste Schritte

Der Vorschlagsentwurf wird nicht nur Gegenstand der heute eingeleiteten Konsultation sein, sondern auch auf zwei Treffen von Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten erörtert werden. Das erste Treffen wird gegen Ende des Konsultationszeitraums, das zweite nach Überarbeitung des Entwurfs auf der Grundlage der im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangenen Beiträge stattfinden. So wird sichergestellt, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Interessenträger ausreichend Gelegenheit haben, zu dem Entwurf des Kommissionsvorschlags Stellung zu nehmen.

Die Annahme der überarbeiteten AGVO ist für das erste Halbjahr 2022 geplant.

Quelle: EU-Kommission