BRAK, Mitteilung vom 14.11.2024
Damit Planungsverfahren effizienter ablaufen, will das Bundesinnenministerium die Öffentlichkeitsbeteiligung klarer regeln und ihre Ergebnisse digital verarbeitbar machen. Die BRAK begrüßt das, äußert aber Kritik an der Ausgestaltung der Regelungen.
Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen möglichst schnell und effektiv ablaufen. Deshalb möchte das Bundesministerium des Inneren und für Heimat digitale Hürden für die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung abbauen. Insbesondere sollen die Ergebnisse der bereits vor einem Planungsantrag durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung den Betroffenen und den beteiligten Behörden möglichst früh mitgeteilt werden und sie sollen im anschließenden Verwaltungsverfahren in maschinenlesbarer Form weiterverarbeitet werden können.
In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK, dass mit einer eigenen Regelung in § 25a VwVfG-E mit der Überschrift „Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ das Instrument immerhin stärker in das Blickfeld der Behörden, der Vorhabenträger und der Öffentlichkeit gerückt werden soll. Positiv sieht die BRAK außerdem die geplante Klarstellung in § 25a I 1 VwVfG-E, nach der die Öffentlichkeit bereits vor der Antragstellung zu beteiligen ist; die bisherige Formulierung sah eine Öffentlichkeitsbeteiligung „möglichst bereits vor Stellung eines Antrags“ vor.
Zudem soll die Dokumentationspflicht des Vorhabenträgers gegenüber Behörden und Öffentlichkeit erweitert werden. Dazu sieht der neue § 25a III VwVfG-E vor, dass der Träger Inhalt und abschließendes Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in einem verkehrsüblichen elektronischen Format unverzüglich, spätestens mit der Antragstellung, an die Behörde übermitteln und der betroffenen Öffentlichkeit mitteilen muss. Die BRAK hält für nicht nachvollziehbar, dass die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung offenbar nur noch im Verhältnis zur Behörde gelten soll und nicht auch wie bisher bei der Mitteilung im Verhältnis zu der betroffenen Öffentlichkeit.
Ob das geplante Gesetz mit Blick auf den Bruch der Regierungskoalition Anfang November noch umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 23/2024