DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 20.10.2021
Die EU-Kommission hat am 18.10.2021 eine Konsultation zur „Anpassung der Haftungsregeln an das digitale Zeitalter und an die Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz“ gestartet, die bis zum 10.01.2022 offen bleiben wird. Zweck der Konsultation ist es, die Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG von 1985 zu verbessern und sie auch im Hinblick auf KI-gestützte Produkte anzupassen. Die Richtlinie gilt für alle beweglichen Produkte und somit auch für KI-gestützte Produkte. Wie die Evaluation der EU-Kommission von 2018 ergab, kann die Richtlinie aber kaum auf Produkte in der Digital- und Kreislaufwirtschaft angewendet werden. Die Fragen im Konsultationsfragebogen legen daher eine maßgebliche Weichenstellung für die Zukunft des für die Digitalbranche geltenden Haftungsregimes.
Der Konsultationsfragebogen ist in zwei Abschnitte aufgeteilt:
Abschnitt I betrifft die Verbesserung und Anpassung der Produkthaftungsrichtlinie. Dabei sollen Fragen geklärt werden wie:
- Sollen Online-Marktplätze in den Anwendungsbereich der Produkthaftungsrichtlinie fallen?
- Wie muss die Produkthaftungsrichtlinie geändert werden, um die Herausforderungen der Kreislaufwirtschaft abzudecken?
- Sollen Hersteller von smart objects verschuldensunabhängig haften, wenn Sicherheits-Updates versäumt werden?
- Sollen über die Produkthaftungsrichtlinie auch immaterielle oder Umweltschäden ersetzt werden?
- Sollte die Durchsetzung von Verbraucheransprüchen erleichtert werden?
Abschnitt II dieser Konsultation ist dem Thema künstliche Intelligenz gewidmet. Besonders die Identifikation von haftbaren Personen und der Nachweis eines Fehlers der KI soll beleuchtet werden. Abschnitt II betrifft somit sowohl die Produkthaftungsrichtlinie, als auch die nationalen zivilrechtlichen Haftungsvorschriften. Dabei sollen Fragen geklärt werden wie:
- Wie soll ein künftiges Haftungsregime für KI aussehen?
- Welche Auswirkungen werden bei mangelnder Haftungsharmonisierung befürchtet?
- Wie sollen Beweislastregelungen verändert werden?
- Sollen Haftpflichtversicherungen für KI verpflichtend sein?
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel