Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.05.2020
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (
19/19371
) zur Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vorgelegt, mit dem eine EU-Änderungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll. Nach der Vorlage, die am 29.05.2020 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sollen bundesweite allgemeinverbindliche Tarifverträge nicht mehr nur im Baugewerbe gelten, sondern „in allen Branchen nach dem AEntG auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Anwendung“ finden, wenn sie Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. (…)
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