Verbraucherschutz - 11. Oktober 2019

Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.10.2019

Die Bundesregierung will eine sachgerechte und dauerhafte Regelung für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen erreichen. Ein Gesetzentwurf (
19/13828
) sieht vor, die bislang in einer befristeten Übergangsvorschrift festgelegte Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen in Höhe von 20.000 Euro dauerhaft in der Zivilprozessordnung festzuschreiben, um die Funktionstüchtigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs dauerhaft zu gewährleisten. Die gesetzliche Regelung, wonach die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesgerichtshof in Zivilsachen einen Beschwerdewert von mehr als 20.000 Euro erfordert, sei seit 2002 fortlaufend befristet, zuletzt bis zum 31. Dezember 2019. Das Fehlen einer verlässlichen Regelung sei auf Dauer unbefriedigend.