EU-Recht - 17. November 2020

Neufassung der Beweis- und Zustellungsverordnung verabschiedet

BRAK, Mitteilung vom 16.11.2020

Am 4. November 2020 hat der Rat die neu gefasste Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen („Beweisaufnahmeverordnung“) und die Verordnung über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten („Zustellungsverordnung“) angenommen.

Die beiden neu gefassten Verordnungen zielen darauf ab, die Effizienz und die Schnelligkeit von grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren durch Nutzung von digitalen Technologien zu verbessern und so den Zugang zur Justiz und faire Verfahren zu fördern. Die geänderten Vorschriften beider Verordnungen sehen vor, dass für die Übermittlung von Dokumenten und Anfragen zwischen den Mitgliedstaaten verpflichtend ein dezentrales IT-System, das aus miteinander verbundenen nationalen IT-Systemen besteht, verwendet wird.

Die Beweisverordnung ermöglicht es dem ersuchenden Gericht, einen Antrag auf Durchführung einer Beweisaufnahme durch das ersuchte Gericht durchführen zu lassen oder aber selbst die Beweisaufnahme durchzuführen. Der Anhang der Verordnung enthält die für die Ersuchen entsprechenden Formulare. Die neuen Vorschriften ermöglichen es Richtern, bei grenzüberschreitenden zivilrechtlichen- und handelsrechtlichen Verfahren, Zeugen, Parteien und Sachverständige, die sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, per Videokonferenz oder unter Zuhilfenahme anderer Fernkommunikationsmittel zu vernehmen. Die Zustellungsverordnung ermöglicht es nun, dass Schriftstücke dem Empfänger elektronisch zugestellt werden können, sofern seine Anschrift bekannt ist und er dieser Form der Zustellung zugestimmt hat. Die Zustellung elektronischer Einschreiben kann unter zusätzlichen Bedingungen der Mitgliedstaaten per E-Mail erfolgen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 19/2020