Zum Schutz vor Betrügern Anträge nur über www.ifsg-online.de
BMI, Pressemitteilung vom 24.04.2020
Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona können ab 27.04.2020 online beantragt werden. Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: Schnell, einfach und papierlos. Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermittelt. Das Online-Verfahren wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium entwickelt. Neben dem Onlineantrag wird den Behörden eine Software zur Verfügung gestellt, um sie in der effizienten Bearbeitung der Anträge zu unterstützen. Dies reduziert die Bearbeitungsdauer und beschleunigt die Erstattung.
Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Der Staat muss für seine Bürgerinnen und Bürger da sein – und das schnell, unkompliziert und unbürokratisch. Die Corona-Krise zeigt uns dabei auf, wie wichtig die Digitalisierung der Verwaltung von Bund und Ländern ist. Deshalb drücken wir hier aufs Gas und digitalisieren die Leistungen, die aktuell besonders stark nachgefragt und benötigt werden.“
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Es macht mich ein bisschen stolz, dass wir in Nordrhein-Westfalen bei allen Herausforderungen der gegenwärtigen Krise auch dieses Projekt gestemmt haben. Federführend für zehn Bundesländer haben wir gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium in kürzester Zeit dieses neue Online-Verfahren auf die Beine gestellt. Jetzt kommt es insbesondere darauf an, dass die Antragstellerinnen und Antragssteller nur unsere offizielle Website benutzen. Damit können sie ausschließen, dass ihre Daten über gefälschte Internetseiten an Betrüger geraten, wie es zuletzt bei anderen staatlichen Hilfen geschehen ist.“
Weitere Informationen:
Anträge stellen können Selbständige und Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen müssen. Alle Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren stehen ab sofort auf der Internetseite
www.ifsg-online.de
zur Verfügung, Anträge können über dieselbe Internetseite ab 27.04.2020 gestellt werden.
Wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, erhält aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Entschädigung für seinen Verdienstausfall. Seit dem 30. März 2020 gilt dies auch für Menschen, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Neu ist, dass diese Entschädigung nun auch online beantragt werden kann.
Das online-Verfahren wurde in enger Abstimmung mit neun weiteren Bundesländern unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat entwickelt und bereitgestellt. Schrittweise teilnehmen werden die Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Das Projekt ist Teil der Verwaltungsdigitalisierung, welche im Rahmen des
Onlinezugangsgesetzes
in Kooperation zwischen Ländern und Bund vorangetrieben wird.
Wichtiger Hinweis für Bürgerinnen und Bürger: Überprüfen Sie immer die URL des Onlineantrags und nehmen Sie sich vor betrügerischen Websites in Acht. Weitere Tipps, wie Sie sich im Internet schützen können, finden Sie auch auf der
Informationsseite des Bundesamtes für Informationstechnik (BSI)
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