EU-Recht - 21. Januar 2026

Neuer EU-Rechtsrahmen für innovative Unternehmen

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 20.01.2026

  • Einheitliche EU-Vorschriften sollen Unternehmen Wachstum und globale Expansion erleichtern
  • Gründung einer vollständig digitalen Einheitlichen Europäischen Gesellschaft innerhalb von 48 Stunden mit einem Euro Stammkapital
  • Kommission soll im ersten Quartal 2026 Vorschlag vorlegen

Neue harmonisierte Vorschriften sollen den Binnenmarkt stärken und länderübergreifende Investitionen fördern, so das Parlament.

Mit 492 Stimmen dafür, 144 dagegen und 28 Enthaltungen verabschiedeten die Abgeordneten am Dienstag eine Reihe von Empfehlungen zu einem neuen Rechtsrahmen zur Unterstützung von Unternehmen in der EU, den die Kommission in den kommenden Monaten vorlegen soll. Im Rahmen dieses geplanten Regelwerks könnten die Mitgliedstaaten entweder eine neue Gesellschaftsform schaffen oder EU-weit geltende Vorschriften in bestehende Gesellschaftsformen integrieren. Die Abgeordneten bestehen auf einem einzigen harmonisierten Regelwerk – dem sog. 28. Regime – um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in der gesamten EU sicherzustellen.

Schnelle digitale Registrierung

Diese Einheitliche Europäische Gesellschaft (S.EU) soll für nicht börsennotierte Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten, die in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten ansässig sind. Die Registrierung einer S.EU soll vollständig digital erfolgen, innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen werden können und lediglich ein Mindeststammkapital von einem Euro erfordern. Um den reibungslosen Betrieb von S.EUs im Binnenmarkt zu fördern, einschließlich der digitalen Kommunikation mit Behörden und der digitalen Bereitstellung von Informationen für Investoren, fordern die Abgeordneten ein von der Kommission betriebenes einheitliches, digitales und mehrsprachiges Portal, das in allen Mitgliedstaaten zugänglich ist.

Investitionen und Talente

Die Abgeordneten wollen S.EUs den Zugang zu Investitionen erleichtern, auch über alternative Finanzierungsmodelle. Gleichzeitig sollen optionale Schutzmechanismen vorgesehen werden, etwa die Trennung von Stimm- und Vermögensrechten oder eine vertraglich geregelte, zeitlich oder betragsmäßig begrenzte Gewinnverteilung. Zudem schlagen sie Regelungen vor, um Spitzenkräfte für S.EUs zu gewinnen und zu halten, unter anderem durch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme und Aktienoptionspläne für Beschäftigte.

Wissenstransfer und spezialisierte Streitbeilegung

Das Parlament betont, dass S.EUs in der Lage sein sollten, Grundlagenforschung zu kommerzialisieren, und fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen KMU, Start-ups, Scale-ups und Forschungseinrichtungen in der EU. Darüber hinaus sollen S.EUs Zugang zu spezialisierten und beschleunigten Streitbeilegungsverfahren erhalten, die auch in englischer Sprache durchgeführt werden können.

Zitat

Nach der Abstimmung erklärte der Berichterstatter René Repasi (SPD): „Die heutige Abstimmung zeigt, dass Europa die langjährigen Hürden abbauen kann und muss, die Innovatorinnen und Innovatoren im globalen Wettbewerb behindert haben. Unsere Vision der S.EU würde es Unternehmen ermöglichen, sich innerhalb von 48 Stunden vollständig digital und grenzüberschreitend zu gründen. Gleichzeitig fordert das Europäische Parlament, dass im Rahmen dieses neuen Regimes robuste soziale Standards verankert werden.“

Hintergrund

Die Prioritäten des Parlaments in Bezug auf das sog. 28. Regime für EU-Unternehmen sollen in einen Legislativvorschlag der Kommission einfließen. Die Abgeordneten erwarten diesen Vorschlag für das erste Quartal 2026 und fordern eine solide Finanzierung.

Quelle: Europäisches Parlament