OLG Oldenburg, Pressemitteilung vom 20.01.2020
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Oldenburg haben die aktualisierte, ab Januar 2020 geltende Fassung ihrer unterhaltsrechtlichen Leitlinien veröffentlicht.
Diese Leitlinien dienen der Information der Öffentlichkeit und der Gerichte über die Grundsätze der Rechtsprechung in Unterhaltsverfahren. Gleichzeitig tragen sie bei gleichgelagerten Problemen zu einer einheitlichen Rechtsanwendung bei. Sie sind allerdings nur eine Richtlinie und nicht rechtsverbindlich.